CTS bietet Ihnen das Auslesen und das Auswerten von digitalen Daten aus dem Fahrtenschreiber an.
Digitale Fahrtenschreiber sind für alle seit dem 1. Mai 2006 in Deutschland neu zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 t vorgeschrieben. Sie speichern Daten auf dem versiegelten Speichermodul und auf der persönlichen Fahrerkarte.
Auslesen Fahrerkarte
Der in der Fahrerkarte integrierte Speicher sammelt Informationen über Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten und Informationen über das gefahrene Fahrzeug und den Inhaber der Karte. Mit Hilfe des unten abgebildeten TIS-Compact Moduls können die Informationen direkt von der Fahrerkarte gelesen werden. Diese Daten werden mit der Software "TIS-Compact II 1.52" ausgelesen, in einem Dokument tabellarisch aufgelistet und im Klartext exportiert.
Um ein Kontrollgerät auslesen zu können, wird eine Karte zur Authentifizierung benötigt. Zu diesen Karten gehören die Unternehmens-, die Werkstatt- und die Kontrollkarten. Ohne eine dieser Karten ist ein Auslesen des Speichers des digitalen Kontrollgeräts nicht möglich. Wurden diese Daten z. B. durch die Polizei bereits ausgelesen, liegen die Daten in einem digital signierten Format (z. B. als .ddd-Datei) vor. Diese Daten, die z. B. die gefahrenen Geschwindigkeiten enthalten, können geprüft und als Klartext exportiert werden.